Gott ist die Liebe, und wer in der Liebe bleibt, bleibt in Gott, und Gott bleibt in ihm. (1 Joh 4,16)
Die Ehe ist das Sakrament, in dem Mann und Frau in einer christlichen Partnerschaft ein gemeinsames Leben im Glauben und Vertrauen auf Gott beginnen.
Im Sakrament der Ehe nehmen sich die Brautleute gegenseitig an und versprechen sich die Treue in guten und bösen Tagen, in Gesundheit und Krankheit. Sie versprechen sich zu lieben, zu achten und zu ehren, solange sie leben. Dies ist das Fundament für eine christliche Familie. Wir freuen uns sehr, wenn Sie als Paar diesen Schritt gehen möchten und begleiten Sie gern auf dem Weg zu Ihrem großen Tag. Die wichtigsten Informationen rund um die Hochzeitsplanung haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
Wie beginnt man mit der Planung der kirchlichen Trauung?
Dir erste Anfrage geht ans Pfarrbüro Ihrer Gemeinde: Ist der Wunschtermin möglich? Wenn Sie von einem ganz bestimmten Geistlichen getraut werden möchten, können Sie sich auch direkt an ihn wenden. Nehmen Sie die Notizen zu Ihren persönlichen Wünschen ruhig schon zum ersten Gespräch mit Ihrem Priester mit. Sobald Ihr Termin von der Pfarrei bestätigt ist, können Sie sich die Kontaktdaten der Küsterin bzw. des Küsters geben lassen, um die organisatorischen Details der Zeremonie planen zu können. Generell ist es gut, sich spätestens ein halbes Jahr vor dem gewünschten Termin mit Ihrer Pfarrei in Verbindung zu setzen.
Gibt es spezielle Bedingungen, wenn man vor den Traualtar tritt?
Bei der kirchlichen Trauung müssen zwei Trauzeugen anwesend sein. Die beiden müssen nicht katholisch sein. Sie selbst müssen übrigens auch nicht zur Firmung gegangen sein. Wichtig ist nur, dass mindestens einer von Ihnen beiden katholisch getauft ist. Auch, wenn eine bzw. einer von Ihnen aus der Kirche ausgetreten ist, können Sie kirchlich heiraten, denn das Sakrament der Taufe bleibt auch nach einem Austritt gültig.
Welche Unterlagen werden benötigt, um kirchlich zu heiraten?
– Eine Bestätigung, dass die Trauung beim Standesamt angemeldet ist (diese wird vom Standesamt ausgestellt) und die Heiratsurkunde, sobald Sie standesamtlich getraut sind.
– Ihre Personalausweise und Taufbescheinigungen (das ist nicht die Geburtsurkunde!). Die Taufbescheinigungen dürfen nicht älter als sechs Monate sein. Ihr jeweiliges Taufpfarramt stellt sie auf Nachfrage aus. Wenn eine bzw. einer von Ihnen nicht katholisch ist, braucht die Pfarrei einen Ledigennachweis vom Einwohnermeldeamt.
– Wenn Sie nicht in Ihrer Heimatgemeinde heiraten möchten, stellt Ihr Pfarrer eine Überweisung an eine andere Gemeinde aus.
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