Infos zum neuen Gremienstatut

Erzbistum Paderborn führt hybride Wahlen im Herbst 2025 ein

Das Erzbistum Paderborn wird im Herbst 2025 die Wahlen zu den pastoralen Gremien und zu den Kirchenvorständen erstmals in einem hybriden Format abhalten. Dieses Modell bietet den Wahlberechtigten die Möglichkeit, ihre Stimme digital abzugeben oder auf Antrag per Briefwahl teilzunehmen. Die klassische Urnenwahl vor Ort entfällt. Ziel dieser Neuerung ist es, die Wahlbeteiligung zu erhöhen und eine flexible, benutzerfreundliche Stimmabgabe zu ermöglichen.

Durch die digitale Wahlmöglichkeit sollen mehr Gemeindemitglieder – auch über den Kreis der regelmäßigen Gottesdienstbesucherinnen und – besucher hinaus – zur Teilnahme motiviert werden. Damit soll der demokratische Prozess in den Pfarrgemeinden gestärkt und die Legitimation der gewählten Vertreterinnen und Vertreter erhöht werden.

Um die Umstellung so reibungslos wie möglich zu gestalten, wird das Erzbistum mit einem erfahrenen Dienstleister zusammenarbeiten, der für einen sicheren und nutzerfreundlichen Ablauf sorgt. Schulungen und Informationsveranstaltungen werden rechtzeitig angeboten, um die ehrenamtlichen Helfer und die Pfarrgemeinden optimal auf die neuen Wahlprozesse vorzubereiten.

Wahlberechtigte, die die digitale Stimmabgabe nicht nutzen möchten, haben weiterhin die Möglichkeit, ihre Stimme per Briefwahl abzugeben. Die Kosten für die Umsetzung der hybriden Wahlen bleiben für die Kirchengemeinden dabei grundsätzlich kostenneutral.

Fragen und Antworten zu den Kirchenvorstandswahlen im Herbst 2025

Ja, ab dem Jahr 2025 werden die Wahlen von Kirchenvorständen und Pastoralen Gremien (ehemals Pfarrgemeinderäten) jeweils zeitgleich stattfinden, da mit dem neuen Gesetz auch die Amtszeiten für die Gremien angeglichen werden (4 Jahre).

Das aktuell noch geltende Gesetz enthält ein „rollierendes System“, bei dem alle drei Jahre die Hälfte der KV-Mitglieder für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt wird. Demgegenüber wird nach dem neuen Gesetz der gesamte KV gewählt und die Amtszeit der gewählten Mitglieder auf vier Jahre verkürzt. Mit der um ein Drittel reduzierten Amtszeit ist die Hoffnung verbunden, dass mehr Ehrenamtliche für die Arbeit im Kirchenvorstand gewonnen werden können.

Gleichzeitig ermöglicht die neue Regelung, dass es immer einen einheitlichen, gemeinsamen Wahltermin für Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat gibt. Damit verringert sich der Organisationsaufwand, der in den Kirchengemeinden und den (Erz-)Bischöflichen Generalvikariaten für die Wahlvorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der beiden Wahlen anfällt.

 

Ja, bei der Kirchenvorstandwahl 2025 wird der gesamte Kirchenvorstand neu gewählt. Dies wird auch bei künftigen Wahlen so sein. Denn das bisherige „rollierende System“, nach welchem vor dem Hintergrund einer sechsjährigen Amtszeit von drei zu drei Jahren jeweils die Hälfte der Mitglieder ausgeschieden ist (vgl. § 8 Abs. 1 S. 2 VVG), sieht das neue Gesetz bei einer nur noch vierjährigen Amtszeit nicht mehr vor.

Durch den Wegfall des rollierenden Systems sind ab 2025 sämtliche Mitglieder des Kirchenvorstandes und nicht mehr wie bisher die Hälfte zu wählen.

Nach bisheriger Rechtslage dauerte das Amt der gewählten Mitglieder der Kirchenvorstände gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 VVG sechs Jahre. Aufgrund des rollierenden Systems hätten die Amtszeiten der amtierenden Kirchenvorstandsmitglieder regulär nach der nächsten bzw. übernächsten Kirchenvorstandwahl (2024 bzw. 2027) geendet.

Durch die Terminierung der Wahl auf das Jahr 2025 verlängern sich die Amtszeiten derjenigen, die ursprünglich 2018 für sechs Jahre gewählt worden sind um ein Jahr.

Für diejenigen, die 2021 für sechs Jahre gewählt worden sind, verkürzt sich demnach die Amtszeit um zwei Jahre und endet 2025.

  • Die Amtszeiten der Kirchenvorstandsmitglieder verkürzt sich von sechs auf vier Jahre
  • Es wird der gesamte KV gewählt, also Aufhebung der bisherigen Wahl von jeweils nur der Hälfte des KV
  • Ein Mitglied des Pastoralen Gremiums (ehemals Pfarrgemeinderates) kann zukünftig stimmberechtigtes Mitglied des Kirchenvorstands seiner Kirchengemeinde sein
  • Implementierung besonderer, u.a. virtueller Sitzungs- und Beschlussformate
  • Möglichkeit der Ausübung des aktiven und des passiven Wahlrechts für den Kirchenvorstand unabhängig vom Erstwohnsitz
  • Vertretung der Kirchengemeinde nach außen nur noch durch zwei KV-Mitglieder
  • Anpassung des Rechts der (Kirchen-)Gemeindeverbände an die heutigen Erfordernisse
  • Wahlalter: aktives Wahlrecht mit Vollendung des 16. Lebensjahres; passives Wahlrecht mit Vollendung des 18. und bis zum 75. Lebensjahr
  • Grundsätzlicher Ausschluss von der Wählbarkeit für haupt- oder nebenamtlich in der Kirchengemeinde oder beim Pfarrer beschäftigte Personen
  • Vorschlagliste: ausgewogene Berücksichtigung der Geschlechter
  • Protokollführung auch in elektronischer Form möglich

 

Die Anzahl der gewählten Mitglieder richtet sich nicht mehr streng nach der Anzahl der Kirchenmitglieder, sondern kann – bei einer Mindestanzahl von fünf – flexibel gehandhabt und den jeweiligen diözesanen Strukturprozessen und örtlichen Bedürfnissen angepasst werden. Ein Mitglied des Pfarrgemeinderats wird stimmberechtigtes Mitglied des KV, eine mögliche Verwaltungsleitung nimmt beratend an den Sitzungen des KV teil.

Ergänzung: Die Regelgröße für alle Kirchengemeinden im Pastoralen Raum sind sechs Mitglieder. Auf Antrag des Kirchenvorstands, der bis zum 9. Mai beim Erzbistum zu stellen ist, kann die Anzahl auf fünf verringert oder auf acht erhöht werden. Der Antrag ist schlüssig zu begründen. Dass sich keine Mitglieder fanden, wird nicht anerkannt.

Beschließt der Kirchenvorstand, die Anzahl der Mitglieder zu erhöhen, so müssen auch entsprechend Kandidaten gefunden werden, ansonsten gilt der Kirchenvorstand als nicht gewählt. Da das rollierende System wegfällt, bedeutet dies auch, dass in der Kirchengemeinde mindestens acht Kandidaten aufgestellt werden müssen.

Der Pfarrer ist aufgrund der universalkirchenrechtlichen Regelungen auch weiterhin kraft Amtes grundsätzlich der Vorsitzende der Kirchenvorstände aller dreizehn Kirchengemeinden des Pastoralen Raumes. Auf seinen Antrag hin kann nun aber auch von Gesetzes wegen der bzw. dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden der geschäftsführende Vorsitz übertragen werden. In einzelnen Diözesen wird aufgrund diözesaner Geschäftsanweisungen von einer solchen Regelung bereits seit vielen Jahren erfolgreich und zahlreich Gebrauch gemacht.

Fragen und Antworten zu den Wahlen der Pastoralen Gremien und Kirchenvorstandes im Herbst 2025 Stand 1. April 2025

Die pastoralen Gremien und die Kirchenvorstände werden in diesem Jahr erstmals online gewählt. Wer seine Stimme nicht online abgeben möchte, kann wie bisher Briefwahl beantragen. Die herkömmliche Urnenwahl entfällt.

Die letzten, klassisch mit Urne durchgeführten Wahlen wiesen eine sehr geringe Wahlbeteiligung von ca. 4% auf. Dies lag u. a. darin begründet, dass die Wahlmodalitäten weder der pastoralen Realität noch der Lebensrealität vieler Gemeindemitglieder entsprachen. Hinzu kamen eine hohe Fehleranfälligkeit sowie eine hohe Verwaltungslast. Diese Probleme aktiv anzugehen, um eine Steigerung der Wahlbeteiligung und eine Verringerung von Fehlern zu erreichen, sind die entscheidenden Gründe für den Wechsel weg von der klassischen Urnenwahl hin zur Online-Wahl mit der Option der Briefwahl auf Antrag.

 

Ja, die gibt es: Verschiedene Bistümer haben mit neuen Wahlformaten bereits Erfahrungen gesammelt, wobei es überwiegend zu einer nachweisbar erhöhten Wahlbeteiligung kam: Das Bistum Münster konnte z. B. die Wahlbeteiligung von 5 % bei einer reinen Urnenwahl auf 21 % mit einer allgemeinen Briefwahl steigern. Auch das Erzbistum Freiburg hat sich in diesem Feld ausprobiert und konnte bei der Online-Wahl die Wahlbeteiligung auf 13 % steigern. Im Erzbistum Paderborn wurde bei der letzten PGR-Wahl 2021 in vier Pastoralen Räumen ebenfalls die Online-Wahl erprobt und eine Steigerung der Wahlbeteiligung auf bis zu 20 % erreicht. Im weltlichen Bereich wurden bspw. im Rahmen der Sozialwahl 2023 sowie insbesondere bei Hochschulwahlen ebenfalls gute Erfahrungen mit Online-Wahlen gesammelt.

Die Online-Wahl bietet eine einfache und zugleich sichere Möglichkeit der Stimmabgabe, auch über den Gottesdienstbesuch hinaus. Mit diesen verbesserten Partizipationsmöglichkeiten soll eine höhere Wahlbeteiligung einhergehen. Dadurch können demokratische Prozesse gestärkt und die Legitimation der gewählten Gremien und ihrer Mitglieder erhöht werden. Gleichzeitig sollen die Ehrenamtlichen (Wahlvorstand, Wahlausschuss) sowie die Verwaltung vor Ort entlastet und Prozesse vereinfacht werden.

Jede wahlberechtigte Person erhält für die jeweilige Wahl eine Wahlbenachrichtigung. Diese enthält u.a. den Zugangscode für die Online-Wahl. Mit diesem erfolgt der Zugang zur Online-Wahlkabine. Nach der erforderlichen Authentifizierung können die Wählerinnen und Wähler ihre Stimme durch Ausfüllen des elektronischen Stimmzettels abgeben.

Der Briefwahlantrag geht den Wahlberechtigten mit der Wahlbenachrichtigung zu. Auf diesen Antrag hin werden die Briefwahlunterlagen erteilt. Der Briefwahlantrag ist postalisch an das Zentrale Pfarrbüro des Pastoralen Raumes Medebach-Hallenberg zu richten oder persönlich im Pfarrbüro zu erklären.

Neben der „klassischen“ Bekanntgabe der Wahl durch Aushang, im Pfarrbrief oder im Gottesdienst erhalten nun erstmals alle Wahlberechtigten im Erzbistum Paderborn wie bei Bundestags- Landtags- oder Kommunalwahlen Anfang Oktober eine persönliche Wahlbenachrichtigung sowohl für das Pastorale Gremium als auch für den Kirchenvorstand mit der Post zugesandt. Auf den Wahlbenachrichtigungen ist ein QR-Code aufgedruckt (s.u., „Demo-Wahlkabine“). Neben grundsätzlichen Informationen zur jeweiligen Wahl enthält diese sowohl die Zugangsdaten für die Online-Wahl als auch einen Briefwahlantrag.

 

Die elektronische Stimmabgabe erfolgt über ein zentral zur Verfügung gestelltes Online-Wahlsystem. Das Erzbistum Paderborn arbeitet bei der technischen Umsetzung mit einem erfahrenen Servicepartner zusammen.

Ja, jede Wahl wird – wie gehabt – vom örtlichen Wahlausschuss bzw. Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt. Die Standortverantwortlichen (im Pastoralen Raum Medebach-Hallenberg der Verwaltungsleiter Heiner Hast) unterstützen dabei den Prozess der Digitalisierung und sorgen für die technische Umsetzung der Handlungen von Wahlausschuss bzw. Wahlvorstand in der Wahlmanagementsoftware.

 

Ja, es gibt je eine Demo-Wahlkabine für die pastoralen Gremien für den Kirchenvorstand. Wir haben hier auch einen Muster-QR-Code angegeben, wie er auf den Wahlbenachrichtigungen aufgedruckt sein wird.

Demowahlkabine für pastorale Gremien https://demo.gremienwahlen.de/booth/1737921291/demo-vote

Demowahlkabine für Kirchenvorstände

https://demo.gremienwahlen.de/booth/1737921293/demo-vote

Ja, dasselbe Gerät kann problemlos von verschiedenen Personen zur Stimmabgabe genutzt werden. Die IP-Adresse hat keinen Einfluss auf die Authentifizierung des Wählenden.

Dies ermöglicht es, dass die Wahlberechtigten, die nicht über ein eigenes Handy verfügen oder die mit der Bedienung nicht vertraut sind, unter Wahrung des Wahlgeheimnisses über das Handy eines Familienmitgliedes oder einer anderen Person ihres Vertrauens wählen kann.

Die pastoralen Gremien darf jedes Gemeindemitglied wählen, dass das 14. Lebensjahr vollendet hat.

Wahlberechtigt für die Wahl zum Kirchenvorstand ist grundsätzlich jedes Mitglied der Kirchengemeinde, das am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat und spätestens sechs Monate vor dem Wahltag seinen Erstwohnsitz in der Kirchengemeinde begründet hat.

Ja, das ist möglich. Dafür ist ein Antrag bei der Kirchengemeinde zu stellen, in welcher das Wahlrecht ausgeübt werden soll. Für die Aufnahme in die Liste der Wahlberechtigten in der Wunschgemeinde muss dem Wahlvorstand gegenüber der Nachweis erbracht werden, dass die Streichung aus der Liste der Wahlberechtigten in der Erstwohnsitzgemeinde erfolgt ist. Wichtig ist, das Wahlrecht darf nur in einer Gemeinde ausgeübt werden.

Dies ist z.B. für diejenigen interessant, die aus ihrer Heimatgemeinde weggezogen sind, sich ihr und den Kandidaten verbunden fühlen und an den Wahlen teilnehmen möchten.

Für die Ausübung des passiven Wahlrechts in einer anderen als der Erstwohnsitzgemeinde, muss der erforderliche Nachweis bis zum 1. August 2025 erbracht sein; für die Ausübung des aktiven Wahlrechts in einer anderen als der Erstwohnsitzgemeinde muss der erforderliche Nachweis bis zum 19. September 2025 erbracht sein.

 

Fragen und Antworten zu den Wahlen der Pastoralen Gremien im Herbst 2025 Stand 1. April 2025

Bisher konnte in jeder Kirchengemeinde, in der sich ausreichende Kandidaten fanden, ein Pfarrgemeinderat gewählt werden. Für Medebach gab es einen Pastoralverbundsrat, für Hallenberg einen Gesamtpfarrgemeinderat, in denen jeweils Vertreter aus den einzelnen Pfarrgemeinderäten zusammenkamen.

Mit den neuen Statuten fallen diese Gremien auf Gemeindeebene weg und werden durch ein Gremium auf Basis des Pastoralen Raumes gewählt. Die beiden Gremien im Pastoralen Raum haben sich in den jeweiligen Gremiensitzungen einstimmig auf den sog. „Rat der Pfarreien“ geeinigt. Dieser Beschluss muss noch durch eine gemeinsame Sitzung beider Gremien, die für den April 2025 terminiert ist, bestätigt werden.

Ausführungen des Erzbistums:

„Mehr Formen für Ehrenamt in Pastoralen Gremien, neue Namen, neues Regelwerk – die Modelle und das neue Statut für den Rat der Pfarrei, den Rat der Pfarreien und den Pastoralverbundsrat, sowie die Gemeindeteams etc.

Die Statuten für die Pastoralen Gremien wurden durch Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz durch  Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 12-2024  in Kraft gesetzt.

Im November 2025 werden die pastoralen Gremien vor Ort gewählt. Und gleichzeitig ist es etwas Neues, nicht mehr von den klassischen und in die Jahre gekommenen Pfarrgemeinderatswahlen zu sprechen, sondern von der Wahl der pastoralen Gremien vor Ort.

Im Herbst 2025 werden nicht mehr die altbekannten Pfarrgemeinderäte gewählt, sondern neue pastorale Gremien, die neue Antworten auf altbekannte Probleme geben und so als Antworten auf die kirchen- und gesellschaftlichen Herausforderungen verstanden werden sollen.

Die Hintergründe zur Überarbeitung der bisherigen Gremienstrukturen sind vielfältig und gleichzeitig nicht neu, sondern hinlänglich bekannt:

  • die sich verändernde Kirchenbindung,
  • die rückläufige Zahl derjenigen, die am gemeindlichen und gottesdienstlichen Leben teilnimmt,
  • der Rückgang der Kirchenmitglieder,
  • die Abnahme der Zahl der haupt- und ehrenamtlich Tätigen,
  • der demographische Wandel insgesamt und
  • der Wandel von Formen ehrenamtlichen Engagements.

Diese Prozesse haben sich in den vergangenen Jahren aufgrund des massiven Vertrauens- und Glaubwürdigkeitsverlust sowie durch die Corona-Pandemie stark beschleunigt. Gleichzeitig gibt es vielfältige Aufbrüche – vor Ort und in der Fläche. ….. Die klassischen Gemeindestrukturen und -grenzen haben so immer weniger Bedeutung.

Dies alles wahrzunehmen …und im Angesicht der lebensverändernden Kraft des Evangeliums zu deuten, war eine zentrale Aufgabe, der sich das Erzbistum Paderborn gestellt hat.

Die letzten Wahlen 2021 wurden ausgewertet, diskutiert und Erkenntnisse abgeleitet. Zeitgleich gab es in den Jahren 2018–2021 im Erzbistum in vier Pastoralen Räumen Modellprojekte, in denen unterschiedliche, neue Gremienformen vor Ort erprobt und von einem Team der Universität Paderborn wissenschaftlich begleitet, analysiert und ausgewertet wurden. Erkenntnisse aus diesen Studien sind in die Erarbeitung der neuen, überarbeiteten Gremien geflossen.“

Der Pastorale Raum wird künftig die prägende lokale Einheit für die Pastoral vor Ort sein. Dort werden die diakonischen und missionarischen Schwerpunkte gesetzt und verlässliche Orte für die Eucharistie geschaffen. Daher ist es notwendig, auch die pastoralen Gremien auf der Ebene des Pastoralen Raums zu verankern. Anderenfalls geht das Konzept nicht auf.

Ein weiterer Grund ist die Entwicklung der Kirchen in Deutschland mit einer veränderten Kirchenbindung. Dies zeigt sich in der sinkenden Zahl der Christen, die am gemeindlichen und gottesdienstlichen Leben teilnehmen, am Rückgang der Kirchenmitglieder und in der Abnahme der Zahl der Haupt- und Nebenamtlichen.

Die Neuordnung der pastoralen Gremien ist nur die Reaktion auf einen Schrumpfungsprozess, sondern auch die Antwort auf ein verändertes Verständnis von ehrenamtlichem Engagement. Die Bereitschaft, sich zu engagieren, ist ungebrochen. Nachgelassen hat aber sich in festen Strukturen und in organisatorischen Tätigkeiten zu engagieren. Dafür suchen sie vermehrt Möglichkeiten, sich mit einem freien Zeitbudget pragmatisch einzusetzen. Mit der neuen Beteiligungsform des Gemeindeteams kommen wir dieser Entwicklung nach.

Der beste Zeitpunkt für die Einführung neuer pastoraler Gremien ist jetzt. Das hat auf einer technischen Ebene mit der Wahlperiode und den Neuwahlen der Gremien im Jahr 2025 zu tun. Im Hintergrund steht aber Synodalität. Die Weltsynode in Rom, der Synodale Weg der katholischen Kirche in Deutschland, das Zukunftsbild und das Zielbild 2030+ für das Erzbistum Paderborn haben vielerorts Aufbrüche in Gang gesetzt. Die neuen pastoralen Gremien und Engagementformen sollen nun helfen, dass diese Aufbrüche weitergehen.

Ja und nein. Wir haben mit vielen Menschen gesprochen und ihre Erwartungen an die pastoralen Gremien aufgenommen. Besonders eng war die Zusammenarbeit mit dem Diözesankomitee im Erzbistum Paderborn als Vertretung der Laien aus den Pfarrgemeinderäten und Verbänden. Was wir dort immer wieder gehört haben, war die Aussage: Die Engagierten vor Ort sind Expertinnen und Experten für ihre individuelle Situation. Gebt diesen Menschen das, was sie brauchen, um das Gesicht der Kirche vor Ort zu sein. Gebt ihnen Wahlmöglichkeiten und Freiräume. Und lasst sie dann in Ruhe machen. Aber immer heißt die wichtigste Anforderung: Redet miteinander und lieber zu viel als zu wenig.

Im 2023 abgeschlossenen Modellprojekt zur Ehrenamtlichen Mitverantwortung haben wir über mehrere Jahre hinweg in vier Modellregionen unterschiedliche Konzepte ausprobiert. Daraus wissen wir jetzt, dass es besser ist, wenn Haupt- und Ehrenamtliche nicht nebeneinander, sondern im selben Gremium auf Augenhöhe zusammenarbeiten. Und wenn keine Hauptamtlichen im Gremium sind, dies Eigenverantwortung und Kreativität sowie Selbstorganisation fördert. Das Ziel der Neuordnung war schließlich, ein verbindliches Entscheidungsgremium und gleichzeitig agile Teams rein für Ehrenamtliche zu schaffen. Das Wissen über die dafür notwendigen Erfolgs- und Misserfolgsfaktoren ist in die Formulierung des Statuts mit eingeflossen.

Der Begriff der „Pfarrgemeinde“ entstand in den 1970er-Jahren und bedeutete, dass die Pfarrgemeinde aus einem Pfarrer, einer Pfarrkirche und einem Pfarrheim bestand. Idealerweise kam noch ein Kindergarten und eine Schule hinzu. Das dahinterstehende Bild ist das einer Pfarrfamilie. Heute besteht die Pfarrei nicht nur aus einer Gemeinde, sondern aus vielen Gemeinden. Bezugsgröße ist der Pastorale Raum und nicht mehr nur und ausschließlich die vereinzelte Pfarrei. Dort gibt es eine Vielfalt von Initiativen, Verbänden, Vereinen, Einrichtungen und vielen weiteren Akteuren.

Diese Vielfalt bildet sich in einem Rat der Pfarrei/Rat der Pfarreien besser ab. Beim sogenannten Gemeinderat handelt es sich um ein lokal gewähltes Gremium, das ohne hauptamtliches Personal auskommt und auf lokaler Ebene das Gemeindeleben vor Ort gestaltet. Die Entscheidungsbefugnis für die Festlegung diakonischer und missionarischer Schwerpunkte sowie der verlässlichen Orte von Eucharistie hat das Gemeindeteam nicht. Denn: Was den Pastoralen Raum betrifft, muss auch auf Ebene des Raumes beraten und entschieden werden.

Nach dem neuen Statut gibt es drei Organisationsformen:

  • den Rat der Pfarrei,
  • den Rat der Pfarreien, der im Pastoralen Raum Medebach-Hallenberg gewählt wird und den
  • Pastoralverbundsrat

Der Rat der Pfarrei ist die Organisationsform für eine fusionierte Gesamtpfarrei. und für Gemeinden anderer Muttersprachen. Die Wahl findet direkt auf Ebene des Pastoralen Raums statt.

Für Pastorale Räume und Pastoralverbünde mit rechtlich eigenständigen Gemeinden gibt es die Wahlmöglichkeit aus zwei Organisationsformen, dem Rat der Pfarreien (dies ist das Modell für den PR Medebach-Hallenberg) und dem Pastoralverbundsrat.

Der Unterschied: Beim Rat der Pfarreien werden die Mitglieder direkt auf Ebene des Pastoralen Raums gewählt.

Beim Pastoralverbundsrat finden die Wahlen dagegen auf Ebene der Gemeinden statt. Aus diesen vor Ort gebildeten Gemeinderäten wird jeweils ein Mitglied in den Pastoralverbundsrat entsandt. Die Wahl in das Gremium auf Ebene des Pastoralen Raumes ist also indirekt. Diese Variante eignet sich dann, wenn das Gremium durch Wahlen in den einzelnen Kirchengemeinden und deren Kandidaten legitimiert werden soll.

Neben den gewählten Mitgliedern gehören dem Pastoralen Gremium geborene Mitglieder mit Sitz und Stimme an. Dies sind Pfarrer Dr. Funder als Leiter des Pastoralen Raums, die weiteren Mitglieder des Pastoralteams sowie ein Mitglied des Finanzausschusses. Der Verwaltungsleiter soll ebenfalls an der Gremienarbeit teilnehmen, seine Verwaltungskompetenz fließt beratend in die Gremienarbeit ein.

Darüber hinaus ist es möglich, weitere Mitglieder zu berufen. Dazu haben die katholischen Verbände, Initiativen und Gruppierungen des Pastoralen Raums ein Vorschlagsrecht. Bei der Größe der Gremien definiert das Statut nur Untergrenzen und lässt demnach Wahlmöglichkeiten zu.

Die pastoralen Gremien haben die Aufgabe, an der Entwicklung des Pastoralen Raums mitzuwirken. Das „Gesicht der Kirche vor Ort“ sind die lokalen und thematischen Gemeindeteams.

Bei Pastoralen Räumen mit rechtlich eigenständigen Gemeinden gibt es die Wahlmöglichkeit aus dem „Rat der Pfarreien“. Das Statut legt nur die Untergrenzen des Gremiums fest und lässt Wahlmöglichkeiten zu. Ebenso ist nicht festgelegt, wie viele berufene Mitglieder Sitz und Stimme vertreten sind.

Welche Form gewählt wird, entscheiden die aktuellen Pfarrgemeinderäte. Im Pastoralen Raum Medebach-Hallenberg haben sie sich für das Modell „Rat der Pfarreien“ entschieden.

Die neuen Gemeindeteams werden nicht gewählt. In ihnen schließen sich auf freiwilliger Basis Ehrenamtliche zusammen und arbeiten selbstbestimmt und selbstorganisiert. Sie sollen künftig das Gesicht der Kirche vor Ort sein.

Ein Gemeindeteam besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Es kann auch zeitlich befristet arbeiten, auf eine Gemeinde oder auf den gesamten Pastoralen Raum bezogen sein. Finanzielle Unterstützung aus dem Pastoralen Raum ist möglich, muss aber nicht erfolgen.

Mögliche Aufgaben eines Gemeindeteams sind nach Vorstellungen des Erzbistums z.B. die Gestaltung die Wort-Gottes-Feiern oder die Gestaltung der Kinderkirche. Ein Beispiel für ein zeitlich befristetes Engagement könne ein einmalig organisiertes christliches Mehr-Generationen-Sommerfest sein.

Über einen „Kontrakt“, der mit dem Rat der Pfarreien abgeschlossen wird, werden die Inhalte geregelt. Damit das Gemeindeteam in der Kirchengemeinde – oder übergreifend im Pastoralen Raum – tätig werden kann, ist ein schriftlicher Auftrag durch den Rat der Pfarreien erforderlich. Das Gemeindeteam stellt einen formlosen Antrag. Anschließend wird es durch den Rat der Pfarreien beauftragt. Dadurch solle Wildwuchs an der Basis zu vermieden und die Ehrenamtlichen in ihrem Tun bestärkt werden

Die Gefahr, dass die Gemeindeteams sich aus der Fülle an Aufgaben „Rosinen“ herauspicken, besteht zwar, wird aber vom Erzbistum als gering eingeschätzt. Die Ehrenamtlichen vor Ort wüssten sehr genau, dass das christliche Leben nicht aus Gemeindefesten, Weihnachtskonzerten und Ausflügen besteht, und seien bereit, sich auch den Aufgaben zu stellen, die weniger sichtbar sind und dafür viel Arbeit machen.

Die Wahl wird digital erfolgen, eine Briefwahl ist möglich. Siehe hierzu weitere Informationen auf unsere Homepage.

Aufgabe des Kirchenvorstands ist vor allem die Vermögensverwaltung der Kirchengemeinde.  In nicht fusionierten Pastoralen Räumen mit rechtlich eigenständigen  Gemeinden wie im Pastoralen Raum Medebach-Hallenberg gibt es seit Errichtung des Pastoralen Raums Medebach-Hallenberg den Finanzausschuss, in den jede der dreizehn Kirchengemeinden einen Vertreter entsendet.

„Die Arbeit der Pastoralen Gremien und der Gemeindeteams berührt selbstverständlich auch Budgetfragen. Daher ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den pastoralen Gremien und dem Kirchenvorstand geboten. Dazu ist vorgesehen, dass ein Mitglied des Finanzausschusses geborenes Mitglied im Rat der Pfarreien ist.“ (Anmerkung: Sinnvoll gekürzt)

Jedes neue System ist mit Risiken behaftet. Ein gewisses Risiko liegt darin, dass sich keine Gemeindeteams bilden. Dann hat das jeweilige pastorale Gremium auf Ebene des Pastoralen Raums (Rat der Pfarreien) die Aufgabe, die Pastoral vor Ort im Blick zu behalten.

Ein wesentlicher Erfolgsfaktor ist, dass die pastoralen Gremien zukünftig Leitungsgremien sein werden und damit die Synodalität innerhalb der Kirche gestärkt wird. Ein zweiter Erfolgsfaktor liegt in den unterschiedlichen Beteiligungsformen. Ehrenamtliche, deren Stärken im Planerischen und Steuernden liegen, können ein Mandat im Wahlgremium anstreben. Ehrenamtliche, die sich lieber praktisch einbringen, finden in den Gemeindeteams viele interessante Möglichkeiten sich zu betätigen.

Voraussichtlicher Zeitplan der Wahlen 2025 im Erzbistum Paderborn mit den wichtigsten Terminen:

 

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